Die digitale Barrierefreiheit wird ab Juni 2025 zur Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG) setzt Deutschland die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) um. Ziel ist es, sicherzustellen, dass digitale Angebote auffindbar, zugänglich und nutzbar sind – grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
Besonders für Unternehmen mit Websites, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen sind die neuen Vorschriften relevant. Wer die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, riskiert rechtliche Konsequenzen und Wettbewerbsnachteile. Dieser Artikel erklärt, wen das Gesetz betrifft, welche Normen und Standards gelten und bietet eine Checkliste für die Umsetzung.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG 2025 verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen, insbesondere bei Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Services.
Das Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act und gilt in Deutschland als nationale Umsetzung. Es baut auf bestehenden Richtlinien auf, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), die als harmonisierte Normen für digitale Barrierefreiheit anerkannt sind.
Betroffene Unternehmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG) betrifft Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten müssen. Die Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Allerdings gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro.
Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Online-Dienstleistungen erbringen, digitale Produkte vertreiben oder elektronische Kommunikation anbieten, da diese eine zentrale Rolle im täglichen Leben und Geschäftsverkehr spielen.
Betroffene digitale Dienstleistungen
Das BFSG betrifft nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch viele private Unternehmen, insbesondere wenn sie digitale Dienstleistungen anbieten:
- Websites und mobile Anwendungen von Unternehmen
- Online-Marktplätze und digitale Verkaufsplattformen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, darunter E-Commerce, Online-Banking, Buchungssysteme und Streaming-Dienste
- Software und Betriebssysteme, die in der EU in den Verkehr gebracht werden
Anforderungen des BFSG für digitale Barrierefreiheit
Unternehmen müssen die digitale Barrierefreiheit 2025 sicherstellen, indem ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei sind. Das bedeutet unter anderem:
- Inhalte müssen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein
- Webseiten müssen mit Screenreadern und assistiven Technologien kompatibel sein
- Formulare, Buchungssysteme und Zahlungsdienste müssen für alle zugänglich sein
- Farben, Kontraste und Schriftgrößen müssen leserlich sein
- Navigation und Interaktion müssen auch per Tastatur möglich sein
Diese Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA), die den Stand der Technik im Bereich digitale Barrierefreiheit darstellen. Das BFSG macht die Einhaltung der WCAG-Stufen A und AA verpflichtend, wobei aktuell noch auf Version 2.1 verwiesen wird. Künftig wird dies auf die aktuelle Version WCAG 2.2 mit sechs zusätzlichen Anforderungen angepasst, um noch umfassendere Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 Checkliste für Websites
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sollten Unternehmen ihre digitalen Angebote rechtzeitig anpassen. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG) einzuhalten:
- Technische Umsetzung prüfen
- Webseiten und mobile Anwendungen nach WCAG 2.1 AA gestalten
- Tastaturbedienbarkeit sicherstellen – Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein
- Kontraste und Schriftgrößen nach harmonisierten Normen anpassen
- Inhalte barrierefrei gestalten
- Alt-Attribute (Alt-Texte) für Bilder und Icons hinterlegen
- Untertitel und Audiobeschreibungen für Videos bereitstellen
- Leichte Sprache und verständliche Texte verwenden
- Formulare und interaktive Elemente optimieren
- Barrierefreie Formulare mit eindeutigen Labels und Hilfetexten ausstatten
- Fehlermeldungen klar formulieren und Alternativen anbieten
- Interaktive Elemente wie Buttons oder Links ausreichend groß und klickbar machen
- Kompatibilität mit assistiven Technologien sicherstellen
- Screenreader-Unterstützung testen
- Strukturierte HTML-Elemente (Überschriften, Listen) verwenden
- Kein Einsatz von Captchas ohne barrierefreie Alternative
- Barrierefreiheit regelmäßig testen
- Automatische Prüfungen mit Tools wie dem UserWay Accessibility Checker
- Manuelle Tests mit assistiven Technologien durchführen
- Nutzerfeedback einholen und Verbesserungen umsetzen
Was passiert bei Nichteinhaltung des BFSG?
Wer die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen:
- Rechtliche Maßnahmen: Beschwerden können bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit eingereicht werden
- Bußgelder und Strafen: Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, können sanktioniert werden
- Reputationsverlust: Kunden könnten barrierefreie Alternativen bevorzugen
Unternehmen sollten daher frühzeitig sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Normen und Standards entsprechen.
Jetzt handeln, um BFSG 2025 zu erfüllen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG) tritt bald in Kraft und betrifft viele Websites und digitale Dienstleistungen. Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, um ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Mit einer barrierefreien Website profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Unternehmen selbst: bessere Nutzererfahrung, größere Reichweite und rechtliche Sicherheit. Nutzen Sie Prüf- und Optimierungstools, um frühzeitig Barrieren zu identifizieren und zu beheben.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025
Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025?
Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 und setzt die Anforderungen des European Accessibility Act in Deutschland um. Unternehmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind.
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen digital anbieten, insbesondere im E-Commerce, Finanzsektor und öffentlichen Bereich. Ziel ist es, dass digitale Inhalte grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind.
Welche Produkte fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Zu den betroffenen Produkten gehören Websites, mobile Anwendungen, E-Books, Bankautomaten, Ticket- und Fahrkartenautomaten sowie digitale Kommunikationsmittel. Diese müssen den Normen und Standards der digitalen Barrierefreiheit entsprechen.
Wer muss das BFSG umsetzen?
Alle Unternehmen und öffentlichen Stellen, die digitale Dienstleistungen anbieten, müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Dazu gehören auch Anbieter von Online-Shops, Buchungsportalen und digitalen Kundendiensten.
Welche Webseiten fallen unter das BFSG?
Websites, die Produkte oder Dienstleistungen digital vertreiben, darunter E-Commerce-Seiten, Buchungssysteme, Streaming-Plattformen und Bankportale, müssen barrierefrei sein. Auch öffentliche Websites sind zur Umsetzung verpflichtet.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht?
Barrierefrei bedeutet, dass digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können. Behindertengerecht bezieht sich oft auf bauliche Maßnahmen und spezifische Anpassungen für einzelne Behinderungen.
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Verpflichtung ausgenommen sein. Dennoch wird empfohlen, digitale Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen.