Tiefes Eintauchen in die Vorschriften für digitale Zugänglichkeit

Ausgewählt:

BITV

BITV 2.0 und BGG: Eine umfassende Checkliste für Webseiteninhaber

Website auf Probleme mit der Barrierefreiheit prüfen

Die neuste Version der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG Gesetz) sind zwei entscheidende Rechtsinstrumente in Deutschland. Diese zielen darauf ab, die digitalen Ressourcen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit diesen Gesetzen befassen, allen Webseiteninhabern eine Checkliste zur Verfügung stellen und dabei auch einen Blick auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 werfen. Wir erläutern, welche Auswirkungen diese Verordnungen für Webseiteninhaber haben.

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV und BITV 2.0): Ein Überblick

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde im Jahr 2002 in Deutschland eingeführt. Das Update, BITV 2.0 ist am 25. Mai 2019 in Kraft getreten. Ihr Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass die öffentliche Verwaltung, aber auch Unternehmen des Privatsektors, ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Dies schließt Websites, Software und andere digitale Dienstleistungen mit ein.

Die BITV basiert auf den Grundsätzen der Behindertengleichstellung und verpflichtet Organisationen dazu, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben, Informationen und Dienstleistungen zu nutzen wie Menschen ohne Behinderungen.

Die BITV 2.0 Anforderungen für die Gestaltung von barrierefreien digitalen Inhalten, sind Bestandteil dieser Behindertengleichstellungsgesetze. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Lesbarkeit von Texten, die BITV 2.0 leichte Sprache, zur Nutzung von alternativem Text für Bilder und zur Gewährleistung einer einfachen Navigation. Die Verordnung umfasst auch technische Aspekte, wie die Kompatibilität mit Bildschirmleseprogrammen und anderen assistiven Technologien.

Unsere BITV 2.0 Checkliste für Webseiten-Inhaber

1. Alternative Texte für Bilder 

Stellen Sie sicher, dass die Bilder auf Ihrer Webseite mit präzisen und aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind, um sie für Sehbehinderte zugänglich zu machen. Denken Sie dabei an Screenreader und Bildschirmvorlese-Programme.

2. Strukturierte Inhalte 

Verwenden Sie klare Überschriften, Absatzstrukturen und Listen, um den Inhalt Ihrer Website leicht verständlich zu machen und dem Nutzer die Inhalte so barrierefrei zugänglich zu machen.

3. Tastaturzugänglichkeit 

Gewährleisten Sie, dass alle Interaktionen auf Ihrer Website mit der Tastatur durchgeführt werden können, ohne auf die Maus angewiesen zu sein. Nicht jeder Nutzer verwendet eine Maus. Das wird bei der Erstellung und Gestaltung von Webseiten nur zu leicht vergessen.

4. Farbkontraste 

Achten Sie darauf, dass der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend ist. So wird eine gute Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwierigkeiten gewährleistet.

5. Vermeidung von Flash und Pop-ups 

Nutzen Sie keine Elemente wie Flash oder Pop-ups, die die Barrierefreiheit Ihrer Website beeinträchtigen könnten.

6. Verständliche Sprache 

Verwenden Sie klare und einfache Sprache, um Ihre Inhalte für ein breites Publikum zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

7. Formularzugänglichkeit 

Stellen Sie sicher, dass alle Formulare auf Ihrer Website leicht verständlich und zugänglich sind, einschließlich aussagekräftiger Fehlermeldungen.

8. Schriftgrößen 

Bieten Sie die Möglichkeit, die Schriftgröße anzupassen, um die Lesbarkeit für Benutzer mit Sehschwierigkeiten zu verbessern.

9. Test auf Barrierefreiheitstools 

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Website mit Barrierefreiheitstools, um sicherzustellen, dass sie den BITV-Standards entspricht.

10. Feedback-Mechanismen 

Implementieren Sie Feedback-Mechanismen, damit Nutzer Probleme mit der Barrierefreiheit melden können und verbessern Sie entsprechend Ihre Website.

Diese Checkliste bietet eine grundlegende Orientierung, um sicherzustellen, dass Ihre Website barrierefrei gemäß den BITV 2.0 Standards gestaltet ist. Die perfekte Lösung rund um die Einhaltung der Barrierefreiheit finden Sie bei UserWay.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Eine Ergänzung zur BITV

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde im Jahr 2002 ebenfalls in Deutschland verabschiedet und dient als umfassendes Rechtsinstrument zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das BGG Gesetz erstreckt sich über verschiedene Lebensbereiche, einschließlich Bildung, Arbeit und Freizeit. In Bezug auf die Informationstechnik bekräftigt das BGG die Anforderungen der BITV 2.0. Es betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur physisch, sondern auch digital am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Eine zentrale Bestimmung des BGG ist die Forderung nach Barrierefreiheit in der öffentlichen Kommunikation, einschließlich der digitalen Kommunikation. Dies unterstreicht die Bedeutung der BITV und BITV 2.0 als Instrument zur Umsetzung dieser Anforderungen im Bereich der Informationstechnik.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Grundlagen der Barrierefreiheit im Web

Die WCAG sind internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web und unterteilen sich in die Versionen WCAG 1.0, 2.0, 2.1 und 2.2. Während WCAG 1.0 auf 14 Richtlinien mit Prioritätsstufen (A, AA, AAA) basierte, führte WCAG 2.0 das Prinzip der Erfolgskriterien ein, die sich an vier Kernprinzipien orientieren: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust

Die neueste Version, WCAG 2.2, erweitert die Vorgaben erneut um neun zusätzliche Erfolgskriterien. Diese konzentrieren sich vor allem auf eine bessere Tastaturbedienbarkeit, vereinfachte Interaktionen für Menschen mit motorischen Einschränkungen und eine klarere Nutzerführung für kognitive Barrieren konzentrieren. Webentwickler sollten stets die neuesten WCAG-Richtlinien einhalten, um allen Nutzern den Zugang zu den Websites zu ermöglichen. Die Überprüfung der Barrierefreiheit kann mithilfe von Tools wie dem UserWay Web Accessibility Checker erfolgen.

Auswirkungen auf Webseiteninhaber: Die Pflicht zur Barrierefreiheit

  1. Barrierefreie Gestaltung: Webseiten müssen so entwickelt werden, dass sie für Menschen mit verschiedenen Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Dies umfasst sowohl inhaltliche als auch technische Anpassungen. 
  2. Zentrale Anforderungen: Klare und verständliche Sprache, Alt-Texte für Bilder, einfache Navigation per Tastatur oder Screenreader sowie ausreichende Kontraste zur besseren Lesbarkeit sind essenziell. 
  3. Technische Umsetzung: Die Nutzung von semantischem HTML sorgt für eine sinnvolle Struktur, die assistive Technologien wie Screenreader unterstützt. Formulare müssen barrierefrei sein, und multimediale Inhalte sollten Untertitel oder alternative Beschreibungen enthalten. 
  4. Kontinuierliche Aktualisierung: Barrierefreiheit ist kein einmaliger Prozess – neue Inhalte und Funktionen müssen regelmäßig geprüft und entsprechend angepasst werden, um eine durchgängige Zugänglichkeit zu gewährleisten. 
  5. Gesetzliche Konsequenzen: Verstöße gegen die BITV 2.0 und das BGG können zu rechtlichen Konsequenzen führen, darunter Bußgelder und Schadenersatzforderungen. Auch private Unternehmen sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten.

Fazit: Barrierefreiheit als Grundprinzip der digitalen Gesellschaft

Die BITV 2.0 und das BGG verpflichten Webseitenbetreiber, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten und allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Die Umsetzung basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und erfordert eine kontinuierliche Anpassung. In einer zunehmend digitalen Gesellschaft ist Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Chancengleichheit im Internet.

FAQs - häufig gestellte Fragen

Worin unterscheidet sich die BITV 2.0 von der BITV?

Die BITV 2.0, die im Mai 2019 in Kraft getreten ist, nennt erklärende Details zur Barrierefreiheit und Vorgaben zu den genauen Bereichen und Inhalte einer Webseite und elektronische Verwaltungsabläufe, die barrierefrei gestalten sein müssen und welche nicht. Die BITV 2.0 verweist auf die vereinheitlichten Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union verankert sind.

Worin unterscheiden sich WCAG 2.0 und WCAG 2.1?

Die Version 2.1 der Web Content Accessibility Guidelines ist verstärkt auf die mobile Nutzung und Menschen mit kognitiven Behinderungen ausgerichtet. Unter anderem gibt es 17 neue Erfolgskriterien, unter anderem Bespiele für die Umsetzung, automatischer Umbruch, Nicht-Text-Kontrast, Textabstand, eingeblendeter Inhalt bei darüber Schweben (Hover) oder Fokus oder Tastaturkürzel.

Wo kann ich meine Webseite auf Einhaltung all dieser Gesetze und Verordnungen testen? 

Mit Hilfe unserer UserWay Accessibility Checker können Sie in wenigen Minuten Ihre Webseite kostenlos auf Konformität prüfen und sich Gewissheit schaffen.