Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Digitale Barrierefreiheit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen, menschenrechtliche und ökologische Standards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Doch was bedeutet das für die digitale Welt, insbesondere für Webzugänglichkeit und digitale Barrierefreiheit? 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Ein Überblick 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auch als Lieferkettengesetz bekannt, ist seit Januar 2023 in Kraft. Es fordert von Unternehmen, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten zu beachten. 

Das LkSG gilt seit Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Das Ziel ist es, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, Zwangsarbeit und umweltbezogene Risiken entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern. Dies betrifft nicht nur die direkten Geschäftspartner, sondern die gesamten globalen Lieferketten. 

Das Lieferkettengesetz schafft eine gesetzliche Grundlage, um Unternehmen für Missstände in ihren Lieferketten zur Verantwortung zu ziehen, und fördert zugleich eine nachhaltige und ethische Unternehmenskultur. 

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – Das EU-Lieferkettengesetz 

Neben dem deutschen LkSG treibt die EU die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) voran, auch als europäisches Lieferkettengesetz bekannt. Diese CSDDD soll die sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene harmonisieren. 

Das CSDDD EU-Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen in ganz Europa zu verpflichten, menschenrechtliche Standards, Umweltauflagen und nachhaltige Prozesse in ihren gesamten Wertschöpfungsketten umzusetzen. Das Gesetz wurde am 05.07.2024 verabschiedet. Zum CSDDD aktuellen Stand lässt sich sagen, dass die EU-Mitgliedsstaaten den Inhalt des EU-Lieferkettengesetzes bis zum 26.06.2026 in nationales Recht umsetzen müssen. In Deutschland dürfte dies zukünftig anhand der Anpassung und Erweiterung des LkSG erfolgen. 

Die Harmonisierung solcher Gesetze auf europäischer Ebene wird Unternehmen in Zukunft zu einheitlichen Maßnahmen verpflichten und damit langfristig zu mehr Nachhaltigkeit und Menschenrechten im gesamten Wirtschaftsraum beitragen. 

Digitale Verantwortung – Ein erweiterter Anwendungsbereich des LkSG? 

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten konzentriert sich zwar auf physische Lieferketten, aber die zugrunde liegenden Prinzipien zur Sorgfaltspflicht lassen sich auf die digitale Welt übertragen. Die wachsende Bedeutung digitaler Zugänge macht digitale Barrierefreiheit zu einer zentralen Frage sozialer Verantwortung. 

Digitale Barrierefreiheit als Bestandteil der Sorgfaltspflicht 

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen, ungehinderten Zugang zu digitalen Inhalten haben sollten. Das umfasst barrierefreie Websites, Anwendungen und Dienstleistungen, die auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Gerade im Bereich der Webzugänglichkeit kann das Prinzip der Sorgfaltspflicht auf Online-Dienstleistungen angewendet werden, um sicherzustellen, dass keine Nutzer aufgrund digitaler Barrieren benachteiligt werden. 

Durch die Sicherstellung digitaler Barrierefreiheit erfüllen Unternehmen eine weitere Ebene der sozialen Verantwortung. Online-Barrieren, die Menschen mit Behinderungen ausschließen, können einen ebenso diskriminierenden Charakter haben wie unzureichende Arbeitsbedingungen in der physischen Welt. 

Webzugänglichkeit ist dabei nicht nur ein ethisches Anliegen, sondern auch gesetzlich geregelt. Die EU-Web Accessibility Directive sowie internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) setzen klare Maßstäbe für die Gestaltung barrierefreier digitaler Inhalte. 

Digitale Lieferketten im LkSG – Ein erweitertes Lieferkettenverständnis 

In einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft sind digitale Lieferketten keine Seltenheit mehr. Unternehmen arbeiten mit Entwicklern, Designern, Softwareanbietern und Agenturen zusammen, um digitale Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu betreiben. 

Auch Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, sollten prüfen, wie sie ihre Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes umsetzen. Das LkSG stärkt die Verantwortung für Menschenrechte, und digitale Exklusion kann ebenfalls eine Form der Diskriminierung darstellen. Ein Unternehmen, das z.B. eine Website betreibt, die für Menschen mit Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen unzugänglich ist, schließt diese Nutzergruppe von seinen Angeboten aus und verfehlt damit wesentliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. 

Die Umsetzung eines barrierefreien Designs erfordert die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Lieferanten, die in der Lage sind, WCAG-konforme Produkte zu entwickeln. So lässt sich das Prinzip der Sorgfaltspflicht auch auf digitale Lieferketten anwenden und eine bessere Einhaltung der CSDDD-Standards gewährleisten. 

Sorgfaltspflichten im Rahmen des LkSG: Digitale Verantwortung im Bereich Barrierefreiheit umsetzen 

Unternehmen, die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfüllen möchten, müssen sich an spezifische Sorgfaltspflichten halten. Diese lassen sich auch auf digitale Barrierefreiheit übertragen und umfassen die folgenden Schritte: 

  • Verantwortung anerkennen: Unternehmen müssen die Verantwortung für die digitale Barrierefreiheit ihrer Websites und Anwendungen übernehmen und sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren digitalen Angeboten haben. 
  • Risiken ermitteln: Um Barrieren in der digitalen Umgebung zu erkennen, sind regelmäßige Analysen notwendig. Diese umfassen die Überprüfung der Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit von Websites, um Schwachstellen in Bezug auf Barrierefreiheit zu identifizieren. 
  • Risiken minimieren: Festgestellte Risiken sollten durch gezielte Maßnahmen reduziert werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Kontrasten, barrierefreie Navigationselemente und die Bereitstellung von Textalternativen für visuelle Inhalte – alles gemäß den WCAG 2.2-Standards
  • Informieren und berichten: Transparenz ist entscheidend. Unternehmen sollten offen über ihre Maßnahmen zur Barrierefreiheit informieren und regelmäßig Fortschritte dokumentieren, um die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nachzuweisen. 
  • Beschwerden ermöglichen: Ein effektives Beschwerdemanagement bietet Nutzern die Möglichkeit, auf digitale Barrieren hinzuweisen. So können Unternehmen kontinuierlich an der Verbesserung ihrer digitalen Barrierefreiheit arbeiten und Nutzerbedürfnisse besser verstehen und umsetzen. 

Konkrete Maßnahmen zur Förderung digitaler Barrierefreiheit entlang der Lieferketten 

Für Unternehmen, die das LkSG und die CSDDD umsetzen und die digitale Barrierefreiheit stärken möchten, gibt es mehrere konkrete Ansätze: 

  • Digitale Partner auswählen: Achten Sie bei der Wahl von Agenturen und Entwicklern darauf, dass diese die Anforderungen der Webzugänglichkeit nach WCAG erfüllen. 
  • Interne Schulungen: Fördern Sie das Wissen über digitale Barrierefreiheit im eigenen Unternehmen, um bei der Website- und Produktentwicklung stets barrierefreie Lösungen anzustreben. 
  • Nutzung von Accessibility-Tools: Setzen Sie auf KI-gestützte Tools, wie UserWay, die automatisierte Kontrastchecks, Textalternativen und barrierefreie Designlösungen anbieten. 
  • Kontinuierliche Überwachung: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre digitalen Lösungen den aktuellen WCAG-Standards entsprechen, und arbeiten Sie an laufenden Verbesserungen. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Anstoß für digitale Barrierefreiheit 

Das LkSG schafft ein Bewusstsein für soziale Verantwortung und kann dazu beitragen, auch in der digitalen Welt inklusive Standards zu fördern. Mit dem zunehmenden Fokus auf Nachhaltigkeit und ethisches Handeln wird digitale Barrierefreiheit zu einer grundlegenden Verpflichtung für Unternehmen. Die Sicherstellung barrierefreier Websites und digitaler Produkte kann so ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie werden. Sie ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem inklusiven Internet für alle. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)? 

Das LkSG verpflichtet deutsche Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu achten. Es zielt darauf ab, Missstände wie unfaire Arbeitsbedingungen und Umweltverstöße zu verhindern und gilt seit 2024 für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern. 

Wie beeinflusst das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die digitale Welt? 

Obwohl das LkSG primär physische Lieferketten betrifft, lässt sich das Prinzip der Sorgfaltspflicht auf digitale Zugänglichkeit übertragen. Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, sind angehalten, ihre Barrierefreiheit zu gewährleisten, um Diskriminierung und digitale Ausgrenzung zu vermeiden. 

Welche Richtlinien gibt es zur digitalen Barrierefreiheit in der EU? 

Die EU-Web Accessibility Directive sowie die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) legen Standards für barrierefreie Websites und digitale Inhalte fest. Diese Richtlinien fordern, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. 

Welche Rolle spielt die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)? 

Die CSDDD harmonisiert soziale und ökologische Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene. Als europäisches Pendant zum LkSG verpflichtet sie Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der gesamten Wertschöpfungskette und unterstützt nachhaltiges Handeln in der gesamten EU. 

Warum ist digitale Barrierefreiheit für Unternehmen wichtig? 

Digitale Barrierefreiheit ist ein Ausdruck sozialer Verantwortung und fördert die Inklusion aller Nutzer. Unternehmen, die barrierefreie digitale Angebote bereitstellen, erhöhen ihre Reichweite, verbessern ihre Benutzerfreundlichkeit und stärken ihre Reputation als verantwortungsbewusste Organisation.