CSRD und digitale Barrierefreiheit: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt die EU neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein. Die CSRD-Richtlinie legt fest, dass Unternehmen nicht nur ihre finanziellen Daten offenlegen, sondern auch umfassende Informationen zu ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung. Jedoch ist ein häufig übersehener Faktor der sozialen Verantwortung die digitale Barrierefreiheit. Doch der Zusammenhang zwischen der CSRD und der Barrierefreiheit ist relevant. Wie können sich die neuen Anforderungen auf die Web-Zugänglichkeit und den Abbau von Online-Barrieren auswirken? 

Was besagt die CSRD-Richtlinie und warum ist sie wichtig? 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue, erweiterte Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und ersetzt die bisherige CSR-Richtlinie. Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten in Europa zu verbessern und Unternehmen zur Offenlegung ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen zu verpflichten. Diese Berichterstattung wird nicht nur auf Umweltkriterien fokussiert, sondern umfasst auch soziale Aspekte wie Chancengleichheit und Inklusion. 

Die CSRD verlangt, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen. Diese ESRS-Standards definieren, welche Informationen offengelegt werden müssen und welche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gestellt werden. Die EU-Kommission und zahlreiche Experten haben diese Standards entwickelt, um die Anforderungen des Green Deal zu unterstützen.

Erweiterung der Berichtspflicht: Wer ist CSRD pflichtig? 

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich ausgeweitet. Während die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) nur eine begrenzte Anzahl großer, kapitalmarktorientierter Unternehmen betraf, wird die CSRD die Berichtspflichten deutlich verschärfen und auf eine viel breitere Gruppe von Unternehmen anwenden. Es wird geschätzt, dass die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen EU-weit von etwa 11.600 auf rund 49.000 ansteigen wird. Dies betrifft verschiedene Unternehmenstypen, die bisher nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren. 

Folgende Unternehmen fallen nun unter die neuen Anforderungen der CSRD:

  • Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern, die im bilanzrechtlichen Sinne als groß gelten. 
  • Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im bilanzrechtlichen Sinne als klein oder mittelgroß eingestuft werden.
  •  Drittstaatenunternehmen, die in der EU einen Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro erzielen und deren Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen die CSRD-relevanten Größenkriterien erfüllen (bzw. deren Zweigniederlassungen mindestens 40 Millionen Euro Umsatz erreichen).

Kleinstunternehmen bleiben vom Anwendungsbereich der CSRD weiterhin ausgenommen. 

Stufenweise Einführung der Berichtspflicht 

Die Berichtspflichten der CSRD treten nicht für alle Unternehmen gleichzeitig in Kraft, sondern werden schrittweise umgesetzt: 

  • Ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitersind die ersten, die zur Berichterstattung gemäß der CSRD verpflichtet sind. 
  • Ab dem 1. Januar 2025: Alle anderen großen Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinne müssen ihre Berichterstattung an die CSRD anpassen. 
  • Ab dem 1. Januar 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in die Berichtspflicht aufgenommen, sofern sie nicht von der Möglichkeit eines Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen. 

Die stufenweise Einführung ermöglicht es Unternehmen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und sich nach und nach an die erweiterten Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung anzupassen. 

CSRD-Berichtspflicht und digitale Barrierefreiheit 

Die CSRD-Berichtspflicht umfasst alle großen Unternehmen in der EU und wird schrittweise auch auf mittlere Unternehmen ausgeweitet. Der Abbau von Barrieren und die Förderung von Chancengleichheit sind zentrale Ziele der Richtlinie. Digitale Barrierefreiheit sollte dabei eine wichtige Rolle spielen, da sie Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten ermöglicht. 

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Online-Dienstleistungen und -Plattformen so gestaltet sind, dass sie für alle Nutzer zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören barrierefreie Websites, Anwendungen und digitale Inhalte, die den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen. Die CSRD-Richtlinie fordert Unternehmen dazu auf, ihre sozialen Verpflichtungen transparent zu machen. Eine barrierefreie Website kann ein sichtbares Zeichen dafür sein, dass Unternehmen Inklusion ernst nehmen. 

Die Bedeutung der ESRS-Standards für Barrierefreiheit 

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die Basis für die CSRD-Berichtspflicht und definieren die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ESRS-Standards könnten auch explizit digitale Barrierefreiheit abdecken, indem sie fordern, dass Unternehmen Maßnahmen zur Web Accessibility ergreifen. 

Durch die ESRS wird die Berichterstattung standardisiert und damit vergleichbarer gemacht. Unternehmen könnten verpflichtet werden, ihre Bemühungen zur Beseitigung digitaler Barrieren offenzulegen und zu dokumentieren. Dies wäre ein weiterer Schritt zur Förderung einer inklusiven und nachhaltigen digitalen Wirtschaft. 

Wie die CSRD Barrierefreiheit in der Online-Welt fördern kann 

Die Einbeziehung der digitalen Barrierefreiheit in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht nur ein Zeichen für soziale Verantwortung, sondern auch eine Maßnahme, um den Zugang zu Dienstleistungen und Informationen zu verbessern. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Unternehmen durch die CSRD zur Verbesserung der Web-Zugänglichkeit beitragen können: 

Transparenz durch Offenlegung der Barrierefreiheitsstandards 

Durch die CSRD-Berichtspflicht können Unternehmen verpflichtet werden, ihre Standards und Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit offenzulegen. Dies gibt Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit einen Einblick in die Bemühungen des Unternehmens, digitale Barrieren abzubauen und eine inklusive Benutzererfahrung zu schaffen. 

Verpflichtung zur Einhaltung der ESRS-Standards 

Die Einhaltung der ESRS-Standards schafft klare Anforderungen für Unternehmen, um soziale Verantwortung im digitalen Raum durch Barrierefreiheit zu fördern und sichtbar zu machen. Dies könnte Unternehmen dazu verpflichten, regelmäßige WCAG-Tests durchzuführen, um potenzielle Barrieren auf ihren Websites und Apps zu identifizieren und zu beseitigen. Sie müssten nachweislich Verbesserungen in der digitalen Zugänglichkeit dokumentieren und transparente Berichte darüber vorlegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die WCAG-Richtlinien zu erfüllen. 

Die ESRS könnten auch die Einführung von Feedback-Mechanismen fordern, über die Nutzermit Einschränkungen Probleme melden können, sodass Unternehmen gezielt auf die Bedürfnisse aller Benutzer eingehen und ihre digitalen Angebote stetig barrierefrei weiterentwickeln. 

Integration von Online-Zugänglichkeit in den Nachhaltigkeitsbericht

 Unternehmen, die sich ernsthaft mit der Einhaltung der CSRD-Richtlinie auseinandersetzen, können die digitale Barrierefreiheit als Teil ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung integrieren. So könnten sie in ihrem Bericht darlegen, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung der Zugänglichkeit ergriffen haben, z. B. durch regelmäßige WCAG-Tests oder den Einsatz von WCAG-Checkern, um die Barrierefreiheit kontinuierlich zu gewährleisten. 

Setzen Sie auf digitale Barrierefreiheitslösungen, um sicherzustellen, dass Websites den WCAG-Standards entsprechen. UserWay bietet u.a. Accessibility Widgets, automatisierte Kontrastchecks und Prüfberichte – Funktionen, die einen wichtigen Beitrag zur digitalen Barrierefreiheit im Rahmen der CSRD leisten. 

FAQ zur CSRD und ihrer Bedeutung für Unternehmen 

Ist die CSRD in deutsches Recht umgesetzt? 

Die CSRD wird 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Das Bundeskabinett hat bereits den Entwurf im Juli 2024 verabschiedet. Die CSRD ersetzt die bisher gültige EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD). 

Wer prüft die Nachhaltigkeitsberichterstattung? 

Die Nachhaltigkeitsberichte unterliegen der Prüfung durch unabhängige und zertifizierte Prüfstellen, die sicherstellen, dass die Berichte den ESRS-Standards entsprechen. 

Sind KMU von der CSRD betroffen? 

Ja, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ebenfalls von der CSRD betroffen, jedoch mit erleichterten Anforderungen. Die Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte KMU beginnt ab dem Geschäftsjahr 2026, mit der Möglichkeit eines Aufschubs bis 2028. 

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS? 

Die CSRD ist die übergeordnete Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegt und Unternehmen zur Offenlegung ihrer sozialen und ökologischen Leistungen verpflichtet. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hingegen sind die spezifischen Berichtsstandards, die detaillierte Anforderungen und Leitlinien zu den Inhalten der Berichte bieten.