Barrierefreiheit im Homeoffice

Ein behindertengerechter Arbeitsplatz ist essenziell, um Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen. Das gilt sowohl für das Arbeiten von zuhause als auch im Büro. Besonders die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten für die Arbeit für Behinderte von zuhause, stellt aber auch besondere Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. 

Was bedeutet Barrierefreiheit am Arbeitsplatz? 

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz bedeutet, dass alle Mitarbeiter – unabhängig von körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen – ihre Arbeit ohne Hindernisse ausführen können. Dies gilt sowohl für die Gestaltung der Arbeitsumgebung als auch für die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel. 

Im Homeoffice bei Schwerbehinderung bedeutet Barrierefreiheit, dass der Arbeitsplatz so angepasst wird, dass er individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Dies umfasst ergonomische Möbel, barrierefreie Software oder spezielle Eingabegeräte wie Tastaturen und Mäuse, die auch von Personen mit motorischen Einschränkungen genutzt werden können. 

Welche Rechte haben schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz? 

Menschen mit Schwerbehinderung haben laut Sozialgesetzbuch IX gesetzlichen Anspruch auf besondere Rechte am Arbeitsplatz. Dazu gehören: 

  • Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz (§ 164 SGB IX): Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsplätze so anzupassen, dass sie den besonderen Bedürfnissen schwerbehinderter Mitarbeitender entsprechen. Dazu gehören ergonomische Arbeitsmittel, barrierefreie Software und technische Hilfsmittel. 
  • Anspruch auf Homeoffice bei Schwerbehinderung (§ 164 Abs. 4 SGB IX): Wenn gesundheitliche Gründe für Telearbeit vorliegen, können schwerbehinderte Mitarbeitende einen Antrag auf einen Telearbeitsplatz stellen. Der Arbeitgeber muss die medizinischen Gründe für Homeoffice prüfen und begründet ablehnen, wenn eine Umsetzung nicht möglich ist. 
  • Finanzielle Förderung (§ 185 SGB IX): Arbeitgeber können Unterstützung durch das Integrationsamt beantragen. So können sie notwendige Anpassungen für einen barrierefreien Arbeitsplatz oder Homeoffice-Arbeitsplätze umsetzen. Dies umfasst auch die Kostenübernahme für spezielle Software und technische Geräte. 

Was passiert, wenn kein leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist? 

Wenn ein Arbeitsplatz nicht an die Bedürfnisse eines Mitarbeiters angepasst ist, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen leidensgerechten Arbeitsplatz bereitzustellen, um die Arbeitsfähigkeit schwerbehinderter Mitarbeiter sicherzustellen. Bei Verstößen drohen: 

  • Bußgelder: Unternehmen, die keine barrierefreien Arbeitsplätze bieten, riskieren rechtliche Konsequenzen. 
  • Arbeitsrechtliche Konflikte: Betroffene können ihren Anspruch vor Gericht einklagen oder Unterstützung durch Behindertenbeauftragte und Betriebsräte einfordern. 

Wie kann ein behindertengerechter Arbeitsplatz umgesetzt werden? 

Die Gestaltung eines barrierefreien Arbeitsplatzes im Homeoffice erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise. Hier sind einige konkrete Maßnahmen: 

Barrierefreie Arbeitsplatzausstattung 

Eine barrierefreie Arbeitsumgebung umfasst spezielle Möbel, ergonomische Sitzgelegenheiten und adaptive Hardware wie Tastaturen und Eingabegeräte. Auch barrierefreie Software spielt eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden digitale Tools uneingeschränkt nutzen können. 

Gesetzliche Unterstützung und finanzielle Förderung 

In Deutschland können Unternehmen finanzielle Unterstützung für die Ausstattung eines Telearbeitsplatzes für Schwerbehinderte beantragen. Integrationsämter und die Deutsche Rentenversicherung fördern den Umbau oder die Anschaffung notwendiger Geräte. 

Schulungen und Sensibilisierung 

Arbeitgeber sollten Mitarbeitende für Barrierefreiheit sensibilisieren und Schulungen anbieten. So wird sichergestellt, dass Teams die Bedeutung eines inklusiven Arbeitsumfeldes verstehen und Barrieren frühzeitig erkannt werden. 

Beispiel für einen behindertengerechten Arbeitsplatz im Homeoffice 

Ein barrierefreier Arbeitsplatz im kann beispielsweise so ausgestattet sein: 

  • Barrierefreie Softwarelösungen: Digitale Anwendungen, die mit Screenreadern kompatibel sind, oder Tools wie UserWay Accessibility Widgets, die Barrieren auf Websites und Plattformen reduzieren. 
  • Ergonomische und adaptive Hardware: Spezielle Tastaturen, ergonomische Mäuse und höhenverstellbare Schreibtische sind essenziell, um physische Einschränkungen zu berücksichtigen. 
  • Assistive Technologien: Sprachsteuerungen oder Augentracker ermöglichen Menschen mit motorischen Einschränkungen, ihre Arbeit effizient auszuführen. 

Barrieren bei der Arbeit im Homeoffice – Digitale Lösungen nutzen 

Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten, birgt jedoch auch Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen. Unternehmen können digitale Barrieren abbauen, indem sie Accessibility-Tools von UserWay nutzen. Diese Tools verbessern die Zugänglichkeit von Websites und Plattformen durch Funktionen wie Kontrastanpassungen, Textalternativen und optimierte Navigation. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit im Homeoffice 

Muss ein Arbeitsplatz barrierefrei sein? 

Ja, Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten, insbesondere für Mitarbeitende mit Behinderungen. Dies gilt auch für das Homeoffice. 

Was bedeutet der Begriff Universal Design im Zusammenhang mit Barrierefreiheit am Arbeitsplatz?

Universal Design beschreibt die Entwicklung von Arbeitsplätzen und digitalen Tools, die von allen Mitarbeitenden gleichermaßen genutzt werden können, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Ziel ist es, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die flexibel und inklusiv ist und die Bedürfnisse aller berücksichtigt. 

Was passiert, wenn kein leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden ist? 

Wenn ein Arbeitsplatz nicht den Anforderungen eines leidensgerechten Arbeitsplatzes entspricht, können Arbeitgeber rechtlich zur Nachbesserung verpflichtet werden. Betroffene Mitarbeitende haben das Recht, Barrierefreiheit einzufordern und Unterstützung durch Integrationsämter oder rechtliche Schritte in Anspruch zu nehmen.