Tiefes Eintauchen in die Vorschriften für digitale Zugänglichkeit

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BITV

BITV 2.0 und BGG: Eine umfassende Checkliste als Analyse für Webseiteninhaber

Website auf Probleme mit der Barrierefreiheit prüfen

Die neuste Version der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG Gesetz) sind zwei entscheidende Rechtsinstrumente in Deutschland, die darauf abzielen, die digitalen Ressourcen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit diesen Gesetzen befassen, allen Webseiteninhabern eine Checkliste zur Verfügung stellen und dabei auch einen Blick auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 werfen. Wir erläutern, welche Auswirkungen diese Verordnungen für Webseiteninhaber haben.

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV und BITV 2.0): Ein Überblick

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde im Jahr 2002 in Deutschland eingeführt. Das Update, BITV 2.0 ist am 25. Mai 2019 in Kraft getreten. Ihr Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass die öffentliche Verwaltung, aber auch Unternehmen des Privatsektors, ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Dies schließt Websites, Software und andere digitale Dienstleistungen mit ein. Die BITV basiert auf den Grundsätzen der Behindertengleichstellung und verpflichtet Organisationen dazu, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten haben, Informationen und Dienstleistungen zu nutzen wie Menschen ohne Behinderungen.

Die BITV 2.0 Anforderungen für die Gestaltung von barrierefreien digitalen Inhalten, sind Bestandteil dieser Behindertengleichstellungsgesetze. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Lesbarkeit von Texten, die BITV 2.0 leichte Sprache, zur Nutzung von alternativem Text für Bilder und zur Gewährleistung einer einfachen Navigation. Die Verordnung umfasst auch technische Aspekte, wie die Kompatibilität mit Bildschirmleseprogrammen und anderen assistiven Technologien.

Unsere BITV 2.0 Checkliste für Webseiten-Inhaber

1. Alternative Texte für Bilder

Stellen Sie sicher, dass die Bilder auf Ihrer Webseite mit präzisen und aussagekräftigen Alternativtexten versehen sind, um sie für Sehbehinderte zugänglich zu machen. Denken Sie dabei an Screenreader undBildschirmvorlese-Programme.

2. Strukturierte Inhalte

Verwenden Sie klare Überschriften, Absatzstrukturen und Listen, um den Inhalt Ihrer Website leicht verständlich zu machen und dem Nutzer die Inhalte so barrierefrei zugänglich zu machen.

3. Tastaturzugänglichkeit

Gewährleisten Sie, dass alle Interaktionen auf Ihrer Website mit der Tastatur durchgeführt werden können, ohne auf die Maus angewiesen zu sein. Nicht jeder Nutzer verwendet eine Maus, das wird bei der Erstellung und Gestaltung von Webseiten nur zu leicht vergessen.

4. Farbkontraste

Achten Sie darauf, dass der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend ist, um eine gute Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwierigkeiten zu gewährleisten.

5. Vermeidung von Flash und Pop-ups

Nutzen Sie keine Elemente wie Flash oder Pop-ups, die die Barrierefreiheit Ihrer Website beeinträchtigen könnten.

6. Verständliche Sprache

Verwenden Sie klare und einfache Sprache, um Ihre Inhalte für ein breites Publikum zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

7. Formularzugänglichkeit

Stellen Sie sicher, dass alle Formulare auf Ihrer Website leicht verständlich und zugänglich sind, einschließlich aussagekräftiger Fehlermeldungen.

8. Schriftgrößen

Bieten Sie die Möglichkeit, die Schriftgröße anzupassen, um die Lesbarkeit für Benutzer mit Sehschwierigkeiten zu verbessern.

9. Test auf Barrierefreiheitstools

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Website mit Barrierefreiheitstools, um sicherzustellen, dass sie den BITV-Standards entspricht.

10. Feedback-Mechanismen

Implementieren Sie Feedback-Mechanismen, damit Nutzer Probleme mit der Barrierefreiheit melden können und verbessern Sie entsprechend Ihre Website.

Diese Checkliste bietet eine grundlegende Orientierung, um sicherzustellen, dass Ihre Website barrierefrei gemäß den BITV 2.0 Standards gestaltet ist. Die perfekte Lösung rund um die Einhaltung der Barrierefreiheit finden Sie bei UserWay.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Eine Ergänzung zur BITV 2.0

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde im Jahr 2002 ebenfalls in Deutschland verabschiedet und dient als umfassendes Rechtsinstrument zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das BGG Gesetz erstreckt sich über verschiedene Lebensbereiche, einschließlich Bildung, Arbeit und Freizeit. In Bezug auf die Informationstechnik bekräftigt das BGG die Anforderungen der BITV 2.0 und betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur physisch, sondern auch digital am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Eine zentrale Bestimmung des BGG ist die Forderung nach Barrierefreiheit in der öffentlichen Kommunikation, einschließlich der digitalen Kommunikation. Dies unterstreicht die Bedeutung der BITV und BITV 2.0 als Instrument zur Umsetzung dieser Anforderungen im Bereich der Informationstechnik.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Grundlagen der Barrierefreiheit im Web

Die WCAG 1.0 umfassen 14 Richtlinien, die in drei Prioritätsstufen unterteilt sind: Priorität 1 (A), Priorität 2 (AA) und Priorität 3 (AAA). Diese Richtlinien für barrierefreie Webinhalte decken eine Vielzahl von Aspekten ab, darunter die Präsentation von Texten, die Verwendung von Multimedia-Inhalten, die Navigation und Interaktion auf der Website sowie die Gestaltung von Formularen. Die Einhaltung der Barrierefreiheit testen Sie ganz leicht über das UserWays Web Accessibility Checker.

Die in 2008 erschienene WGAC 2.0 brachte grundlegende Veränderungen, darunter das Konzept von "Erfolgskriterien" anstelle von Prioritätsstufen, um die Flexibilität und Anwendbarkeit zu verbessern. Die Richtlinien basieren auf vier Prinzipien - wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust und berücksichtigt eine breitere Palette von Technologien und Geräten, um sicherzustellen, dass die Richtlinien auch in einer sich rasch entwickelnden digitalen Landschaft relevant bleiben.

Die Version WGAC 2.1 hingegen, erschienen in 2018, ergänzt WCAG 2.0 und führte 17 neue Erfolgskriterien ein, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Diese aktuelle Version berücksichtigt verstärkt die Bedürfnisse von Nutzern mobiler Geräte, da sich die Internetnutzung vermehrt auf Smartphones und Tablets verlagert. Außerdem bietet WGAC 2.1 zusätzliche Unterstützung für Menschen mit kognitiven und Lernbehinderungen.

Insgesamt repräsentieren WCAG 2.0 und 2.1 eine fortschrittlichere und umfassendere Herangehensweise an die Barrierefreiheit im Vergleich zu WCAG 1.0. Webentwickler und Designer sollten die aktuellsten Richtlinien berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ihre digitalen Inhalte für ein breiteres Publikum zugänglich sind.

Auswirkungen auf Webseiteninhaber: Die Pflicht zur Barrierefreiheit

1. Für Webseiteninhaber haben die BITV und das BGG Gesetz erhebliche Auswirkungen, da sie dazu verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass Websites so konzipiert werden müssen, dass sie von Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können.

2. Zu den konkreten Anforderungen gehören die Verwendung klarer und verständlicher Sprache, die Bereitstellung alternativer Texte für nicht-textbasierte Inhalte wie Bilder und Grafiken, die Möglichkeit zur einfachen Navigation durch die Website mittels Tastatur und Bildschirmlesesoftware, sowie die Gewährleistung einer angemessenen Kontrastierung von Texten und Hintergründen.

3. Die Technologie sollte so gestaltet sein, dass sie mit assistiven Technologien kompatibel ist. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung von semantischem HTML, das eine sinnvolle Struktur für Bildschirmlesesoftware bereitstellt. Formulare müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen leicht auszufüllen sind, und multimediale Inhalte sollten Untertitel oder alternative Beschreibungen enthalten, um auch für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen zugänglich zu sein.

4. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die ständige Aktualisierung der Website. Neue Inhalte und Funktionen müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden, um sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit aufrechterhalten bleibt.

5. Nicht nur die öffentliche Verwaltung, sondern auch private Unternehmen müssen diese Anforderungen erfüllen. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Geldbußen und Schadenersatzforderungen. Daher ist es für Webseiteninhaber von entscheidender Bedeutung, die Bestimmungen der BITV 2.0 und des BGG zu verstehen und in ihre digitalen Strategien zu integrieren.

Fazit: Barrierefreiheit als Grundprinzip der digitalen Gesellschaft

Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind wegweisende Gesetze in Deutschland, die sicherstellen sollen, dass digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Diese Gesetze basieren auf den grundlegenden Prinzipien der Gleichstellung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle.

Für Webseiteninhaber bedeuten die BITV und das BGG, dass Barrierefreiheit nicht nur eine ethische Verpflichtung ist, sondern auch eine rechtliche Anforderung. Die Umsetzung dieser Anforderungen erfordert eine gründliche Kenntnis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und eine kontinuierliche Anpassung der digitalen Angebote.

In einer Gesellschaft, die zunehmend digital geprägt ist, ist die Sicherstellung der Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schritt hin zu einer inklusiven und gerechten digitalen Zukunft. Webseiteninhaber spielen dabei eine Schlüsselrolle, indem sie sicherstellen, dass ihre digitalen Plattformen für alle zugänglich sind.

FAQs - häufig gestellte Fragen

Worin unterscheidet sich die BITV 2.0 von der BITV?

Die BITV 2.0, die im Mai 2019 in Kraft getreten ist, nennt erklärende Details zur Barrierefreiheit und Vorgaben zu den genauen Bereichen und Inhalte einer Webseite und elektronische Verwaltungsabläufe, die barrierefrei gestalten sein müssen und welche nicht. Die BITV 2.0 verweist auf die vereinheitlichten Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union verankert sind.

Worin unterscheiden sich WCAG 2.0 und WCAG 2.1?

Die Version 2.1 der Web Content Accessibility Guidelines ist verstärkt auf die mobile Nutzung und Menschen mit kognitiven Behinderungen ausgerichtet. Unter anderem gibt es 17 neue Erfolgskriterien, unter anderem Bespiele für die Umsetzung, automatischer Umbruch, Nicht-Text-Kontrast, Textabstand, eingeblendeter Inhalt bei darüber Schweben (Hover) oder Fokus oder Tastaturkürzel.

Wo kann ich meine Webseite auf Einhaltung all dieser Gesetze und Verordnungen testen? 
Mit Hilfe unserer UserWay Accessibility checkers können Sie in wenigen Minuten Ihre Webseite kostenlos auf Konformität prüfen und sich Gewissheit schaffen.